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Richtlinien PDF Drucken E-Mail

Für das Einreichen einer Pressemitteilung zur Veröffentlichung, müssen folgende Regeln beachtet werden:

Das Einliefern eines Artikels ist kostenlos!

Wir benötigen dazu folgende Informationen:

  • Text mit angemessener Länge, nicht nur drei Sätze, aber auch kein Roman
  • ein Bild - falls kein Bild vorhanden ist, bitte dieses downloaden und verwenden (rechte Maustaste über dem Bild -->Grafik speichern unter (oder ähnlich)): News - Nachrichten
  • mit dem Einstellen Ihrer Pressemeldung erteilen Sie uns die Erlaubnis, die Meldung inkl. Bild, zeitlich unbegrenzt, auf unseren Internetportalen (betrieben von B&HP Weißhaar GbR und Thomas Kitschke)  zu veröffentlichen.
  • Sie arbeiten nach dem deutschen Pressekodex (weitere Informationen siehe unten), keine reinen Werbeartikel, keine Superlative!
  • Ihre Meldung enthält maximal 2 weiterführende Hyperlinks
  • Sie bestätigen ausdrücklich, dass sie das Urheberrecht an Text und Bild haben und/oder das Recht besitzen, die Meldung bei uns zu veröffentlichen.
  • Sie bestätigen ausdrücklich, dass alle Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen, dass Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Name und alle weiteren Angaben zu Ihrer Person und ggf. Firma/Band usw. der Wahrheit entsprechen.
  • Bitte vermeiden Sie unnötige Zeilenumbrüche, der Text sollte durchgehend sein, außer bei inhaltlichen Absätzen.
  • Das Bild sollte eine Breite von 600px haben und als JPEG vorliegen
  • Die maximale Dateigröße des Bildes darf 500 kb nicht überschreiten
  • Jeden Artikel bitte nur einmal einreichen, bei Mehrfacheinreichungen werden alle Artikel gelöscht!

Bitte in der Überschrift keine "Anführungszeichen" verwenden

Bitte beachten Sie die Informationen die Sie direkt an den Eingabefeldern finden, falsch und/oder unvollständig ausgefüllte Beiträge werden sofort ohne weitere Information gelöscht und nicht veröffentlicht. Sollte Ihre Meldung nicht erscheinen, passen Sie sie an unsere Richtlinien an und halten Sie sich an die Regeln beim Einstellen des Artikels.

Wir behalten uns vor, Änderungen am Text vorzunehmen oder diesen nicht zu präsentieren. Wir akzeptieren keine reinen Werbetexte und mögen auch keine Sätze wie „der neue Superstar mit Superduperhit, das Beste das es je gab“. Ein Blick auf www.hit-magazin.de zeigt, was wir meinen. Natürlich haben wir nichts gegen eine positive Beschreibung des Künstlers, des Albums, der VA usw., aber unangemessene Übertreibungen bitten wir zu vermeiden.

Wir geben bei jedem Artikel stets die Quelle an, keine Domains. Diese können Sie gerne in unserer Linktauschsektion (siehe: www.hit-magazin.de ) anmelden. Auch das ist kostenlos, einzige Bedingung, ein Gegenlink!

Schritte zum Einreichen einer Pressemeldung:

  1. registrieren
  2. einloggen
  3. einreichen

Deutscher Pressekodex

Vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen und Bundespräsident Gustav W. Heinemann am 12. Dezember 1973 in Bonn überreicht. In der Fassung vom 02.03.2006.

Ziffer 1
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.

Ziffer 2
Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Ziffer 3
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.

Ziffer 4
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationen und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

Ziffer 5

Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.

Ziffer 6
Jede in der Presse tätige Person wahrt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien sowie das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.

Ziffer 7
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.

Ziffer 8
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.

Ziffer 9
Es widerspricht journalistischem Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen.

Ziffer 10
Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, sind mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren.

Ziffer 11
Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität. Der Schutz der Jugend ist in der Berichterstattung zu berücksichtigen.

Ziffer 12
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

Ziffer 13
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Die Presse vermeidet deshalb vor Beginn und während der Dauer eines solchen Verfahrens in Darstellung und Überschrift jede präjudizierende Stellungnahme. Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden. Über Entscheidungen von Gerichten soll nicht ohne schwerwiegende Rechtfertigungsgründe vor deren Bekanntgabe berichtet werden.

Ziffer 14
Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.

Ziffer 15
Die Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.

Ziffer 16
Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.